Funkspielzeug: 78 Prozent mit Mängeln
30.06.2026
Eine europaweite Marktüberwachung deckt gravierende Mängel bei ferngesteuerten Autos, Walkie-Talkies und ähnlichem Funkspielzeug auf. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) rät, im Schweizer Fachhandel zu kaufen und auf Konformitätsnachweise zu achten. Eine Empfehlung, die der Spielwaren Verband Schweiz seit Längerem teilt.
Am 26. Juni 2026 hat das Bakom die Ergebnisse einer gemeinsamen Aktion von 13 europäischen Marktüberwachungsbehörden veröffentlicht. Während rund 14 Monaten wurden 88 Funkspielzeuge geprüft – darunter ferngesteuerte Autos, Boote, Züge, Walkie-Talkies und schnurlose Karaoke-Mikrofone.
Das Resultat ist deutlich: 78 Prozent der geprüften Geräte wiesen mindestens einen technischen, formalen oder verfahrensbezogenen Mangel auf. Bei 60 Prozent fanden die Behörden technische Defekte, die WLAN- und Bluetooth-Verbindungen im Haushalt stören können. Nur jedes fünfte Produkt erfüllte sämtliche gesetzlichen Anforderungen.
Warum harmloses Spielzeug das WLAN stört
Der Grund liegt in der Technik: Viele Funkspielzeuge senden im 2,4-GHz-Band – demselben Frequenzbereich, den auch WLAN und Bluetooth nutzen. Ist ein Gerät technisch mangelhaft, kann es heimische Funkverbindungen empfindlich beeinträchtigen.
Die europäischen Befunde decken sich mit den Erfahrungen des Bakom in der Schweiz. Bei eigenen Marktkontrollen prüfte die Behörde 2025 insgesamt 216 Funkanlagen und elektrische Geräte; 192 davon entsprachen den Vorschriften nicht, bei 151 wurden technische Mängel festgestellt. Das Bakom betont allerdings, dass es sich um gezielte Stichproben handelt, die sich nicht auf den gesamten Markt übertragen lassen.
Für mangelhafte Geräte wurden Vertriebsverbote ausgesprochen. Produkte mit formalen Mängeln dürfen erst wieder verkauft werden, wenn die Hersteller die Beanstandungen behoben haben; einzelne Verfahren sind noch hängig.
Worauf Konsumentinnen und Konsumenten achten sollten
Das Bakom empfiehlt, Funkspielzeug möglichst bei Händlern in der Schweiz zu kaufen. Vor dem Kauf lohnt sich ein Blick auf drei Punkte:
- eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt,
- eine Bedienungsanleitung in einer Schweizer Landessprache,
- eine vorhandene Konformitätserklärung.
Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht geboten – ein Muster, das insbesondere bei Direktimporten über ausländische Online-Plattformen immer wieder auffällt.
Einordnung des SVS
Für den Spielwaren Verband Schweiz bestätigt die Untersuchung, worauf der Verband seit Längerem hinweist: Wer im etablierten Schweizer Fachhandel kauft, erhält Ware, die von Importeuren und Händlern stammt, die sich an die geltenden Sicherheits- und Konformitätsvorgaben halten. Genau hier liegt der Mehrwert organisierter Branchenstrukturen gegenüber anonymen Drittanbietern auf internationalen Marktplätzen.
Der SVS versteht sich als Informations-Drehscheibe der Branche und unterstützt seine Mitglieder dabei, Qualität, Sicherheit und Swissness sichtbar zu machen. Themen wie dieses zeigen, weshalb eine starke, gemeinsame Stimme der Branche gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit wichtig ist.
Quellen: Bundesamt für Kommunikation (Bakom), Medienmitteilung vom 26.06.2026; «Der Bund», Edgar Schuler, «Diese harmlosen Spielzeuge können Ihr WLAN lahmlegen», 26.06.2026.
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Spielwaren Verband Schweiz
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Geschäfts- und Medienstelle
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