EU-Zoll auf Billig-Pakete tritt in Kraft – die Schweiz muss nachziehen
01.07.2026
Seit dem 1. Juli 2026 kassiert die EU auf Kleinsendungen aus Drittstaaten Zoll. Für den Schweizer Spielwarenhandel ist das ein wichtiges Signal und ein Argument, das der SVS in die laufende Vernehmlassung zum Produktesicherheitsgesetz eingebracht hat.
Ab dem 1. Juli 2026 ist die zollfreie Einfuhr günstiger Kleinsendungen in die EU Geschichte. Für Pakete aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert unter 150 Euro erhebt die EU neu einen pauschalen Zoll von 3 Euro – und zwar pro Warenkategorie, nicht pro Paket. Wer über eine asiatische Plattform ein Paket mit mehreren unterschiedlichen Produktarten bestellt, zahlt entsprechend mehrfach.
Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2026/382. Die Massnahme ist als Übergangslösung angelegt und gilt zunächst bis 1. Juli 2028, bis die neue EU-Zolldatenplattform den Betrieb aufnimmt und sämtliche Sendungen regulär verzollt werden. Ergänzend soll ab dem 1. November 2026 eine separate Bearbeitungsgebühr hinzukommen, deren Höhe die EU-Kommission noch festlegt.
Der Hintergrund ist eine schiere Mengenflut: 2024 wurden über 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen in die EU eingeführt, rund 91 Prozent davon aus China – ein Grossteil über Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress.
Warum das für die Spielwarenbranche relevant ist
Die Zollfreiheit für Kleinsendungen war jahrelang der zentrale Kostenvorteil, mit dem ausländische Billigplattformen den stationären Fachhandel und die hiesigen Importeure unterboten haben. Fällt dieser Vorteil weg, verschiebt sich das Preisgefüge – zugunsten von Anbietern, die ihre Ware ohnehin korrekt verzollen, kennzeichnen und auf Sicherheit prüfen lassen.
Für die Spielwarenbranche ist das doppelt bedeutsam. Gerade bei Spielzeug zeigen Stichproben immer wieder gravierende Sicherheitsmängel bei Direktimporten. Wer im Schweizer Fachhandel kauft, erhält Produkte, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen – vom Material über die Kennzeichnung bis zur Rückverfolgbarkeit.
Die Schweiz: Aufsichtsabgabe noch nicht in Kraft
Die Schweiz ist bei der EU-Regelung nicht automatisch dabei. Der Bundesrat hat aber Anfang Juni 2026 die Teilrevision des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) in die Vernehmlassung geschickt – mit einem Instrument, das genau in diese Richtung zielt.
Vorgesehen ist unter anderem eine Aufsichtsabgabe zur Finanzierung der Marktüberwachung im Onlinehandel. Diese Abgabe darf höchstens fünf Franken pro Produkt betragen und wird von den Anbietern geschuldet. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich nicht um einen Zoll auf jedes Kleinpaket, sondern um eine Abgabe pro Produkt bei Direktimporten – und die fünf Franken sind eine gesetzliche Obergrenze, kein fixer Betrag.
Ebenso wichtig: Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht. Die Vernehmlassung läuft bis zum 28. September 2026, danach folgen Botschaft, parlamentarische Beratung und ein mögliches Referendum. Das Gesetz gibt dem Bundesrat zudem lediglich die Kompetenz, eine solche Abgabe erheben zu können – Einführung und konkrete Höhe kämen erst später auf Verordnungsstufe. Parallel läuft eine Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG), das die Grundlage für den digitalen Produktepass bildet.
Neben der Abgabe sieht die PrSG-Revision weitere Instrumente vor: Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Onlineangebote, eine verpflichtende Kontaktstelle in der Schweiz, verdeckte Testkäufe durch die Behörden sowie die Möglichkeit, den Zugang zu Onlineangeboten bei Verstössen zu sperren.
Die Position des SVS
Die Grundhaltung des SVS ist klar: Der Verband begrüsst die Vorlage ausdrücklich. Sie schliesst eine Lücke, unter der der Schweizer Fachhandel seit Jahren leidet, und schafft die Grundlage für gleich lange Spiesse im Onlinehandel.
Diese Zustimmung ist an zwei Kernforderungen geknüpft:
- Vorrang der Spielzeugverordnung (VSS): Die neuen horizontalen PrSG-Vorgaben dürfen für den rechtskonformen Schweizer Spielwarenhandel nicht zu Doppelspurigkeiten oder einem «Swiss Finish» führen. Die sektorspezifische VSS muss ihren materiellen Vorrang behalten und mit einer künftigen VSS-Revision abgestimmt werden.
- Schutz des Schweizer Zwischenhandels: Die Aufsichtsabgabe von maximal fünf Franken pro Produkt ist als Kausalabgabe das richtige Finanzierungsinstrument – sie muss aber ausschliesslich die Direktimporte ausländischer Plattformen treffen. Der klassische B2B-Import über Schweizer Importeure und Lager ist zwingend zu befreien. Der rechtskonforme Heimmarkt darf nicht die Kontrolle ausländischer Marktplätze quersubventionieren.
Dass es sich nicht um ein theoretisches Problem handelt, belegt der SVS mit eigenen Zahlen: Bei Testkäufen des Verbands (2019 und 2023) sowie in Tests des europäischen Spielzeugverbandes TIE (2024) verletzten über 80 Prozent von mehr als 100 geprüften Spielwaren die Sicherheitsstandards – Ware, die im Schweizer Fachhandel oder in der EU nicht zugelassen wäre. Täglich gelangen bis zu 500'000 Pakete aus Asien per Luftfracht in die Schweiz.
Im Kern geht es um eine strukturelle Inländerdiskriminierung: Weil Konsumentinnen und Konsumenten bei Direktimporten als private Importeure für den Eigengebrauch gelten und sich die Plattformen auf eine reine Vermittlerrolle berufen, fehlt den Behörden bislang der Anknüpfungspunkt zum Einschreiten. Zwei Bundesbehörden haben dem SVS diese Vollzugslücke schriftlich bestätigt: das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in seiner Antwort vom 23. März 2026 und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) am 18. Juni 2026. Beide können gegen nicht-konforme Direktimporte ausländischer Anbieter heute kaum vorgehen und verweisen faktisch auf die Eigenverantwortung der Konsumenten.
Der SVS fordert deshalb, den Massstab des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil A-4413/2021) im Gesetz zu verankern: Ein Angebot, das sich an Käuferinnen und Käufer in der Schweiz richtet, soll unabhängig von Sitz oder Domain als Bereitstellung auf dem Schweizer Markt gelten. Zudem soll der Bundesrat die neue verantwortliche Person mit Sitz in der Schweiz für Kinderspielzeug prioritär vorschreiben.
Das Fazit des Verbands, wörtlich aus der Stellungnahme: «Wir verlangen Fairplay und gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer.»
Der heutige EU-Start zeigt: Das jahrelange Kostenprivileg der Billigplattformen bröckelt. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleibt die sicherste und fairste Wahl der Kauf beim Schweizer Spielwarenfachhandel, also bei Anbietern, die für geprüfte, sichere und rückverfolgbare Produkte einstehen.
Kontakt
Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
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